Wie gehen menschliche Gesellschaften mit ihrem kulturellen Erbe im Allgemeinen, und wie geht sie mit den von ihr geschaffenen Aufführungskulturen im Besonderen um?
- Bedeutet eine Einstufung als „kulturelles Erbe“ (‚cultural heritage‘) gleichzeitig eine ‚Musealisierung’ (‚heritagisation‘) von Aufführungskultur?
- Ist es möglich eine Aufführungskultur als ‚unanrührbar‘ (‚intangible‘) zu deklarieren und sie dennoch als „be-/an-rührende“ Aufführungskunst vital zu erhalten?
- Wie harmonieren Forderungen eines ‚unanrührbaren‘ Kulturerbes‘ mit denjenigen einer kulturellen Gleichwertigkeit (‚cultural equity‘)?
- Welche Rollen spielen nationale und internationale Institutionen hinsichtlich dieser Fragen?
- Und welche Rolle nehmen Ethnomusikolog:inen hierbei ein?
Das Thema wird konzeptionell einen jüngeren Teilbereich der Ethnomusikologie fokussieren, und zwar den der Applied Ethnomusicology. Ein Schwerpunkt wird dabei der Umgang mit dem "Intangible Cultural Heritage" der UNESCO und den hierunter versammelten Musik- und Aufführungskünsten sein. |