Kommentar |
Wie eine Vielzahl europäischer Staaten, so beteiligten sich auch deutsche Staaten an den (Un-)Sitten und Gepflogenheiten imperialer kolonialer Politik. Diese Kolonialpolitik hatte u.a. massive Auswirkungen auf die musikalischen, tänzerischen und zeremoniellen Kulturen der betroffenen Gesellschaften zur Folge. In zahlreichen Fällen wurde in derartigen Prozessen – meist im Nachhinein – eine ‚fremde’ Musik (post-)kolonialer Provenienz zu einem eigenen und unverzichtbaren kulturellen Element (the emergence of a ‚music you can call your own’; Boonzajer Flaes 2000:12) im Rahmen von Hochzeiten, Prozessionen, und Feiern des Lebenszyklus gemacht – ideal dazu geeignet, um wichtigen Feiern den entsprechenden klanglichen Glanz zu verleihen. Diese Musiken zeigten sich hierin als unverzichtbar. Wenn man anerkennt, dass die Kolonial-Ära insgesamt unter vielen Aspekten ein großer Fehler und Irrtum war, den etliche insbesondere westeuropäische Gesellschaften gegenüber anderen, ihnen im Machtpotential unterlegenen Gesellschaften in Asien, Ozeanien, Afrika und in Amerika, begangen haben, so muss man auch die hieraus entstandenen Konsequenzen und ‚sozialen Tatsachen’ mitbetrachten und anerkennen: Spätestens dann wird deutlich, dass wir es mit vielfältigen involvierten, teilweise bis heute blühenden Musikkulturen zu tun haben, die unsere Aufmerksamkeit verdienen. Weiterhin ist zu fragen, ob, und wenn ja in welcher Art und Weise, eine „governmental agency“ (Murphy 2015:723-725) im hegemonialen Sinne zur musikalischen (Mit-)Prägung (post-)kolonialer Musikkulturen beigetragen hat (oder noch beiträgt). Mit der Formulierung „(post-)hegemoniale Provenienz“ wird im Seminar versucht, auch derartigen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. |
Voraussetzungen |
Bedingung für den Erwerb eines BN:
Regelmäßige Teilnahme, Referat mit Vortrag
AP: Welche Prüfungsform: (Klausur, mündliche Prüfung, Studienarbeit, Hausarbeit)
Studienarbeit, Hausarbeit
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Leistungsnachweis |
Bedingung für den Erwerb eines BN: Regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung. Recherche, kurzes Handout, schriftliche Anfertigung und Vortrag eines Referates von etwa 20 Minuten Länge (d.h. ca. 8-9 Seiten DIN A4).
AP: StA, HA
AP-Themenausgabe: w.n.
AP-Themenabgabe: w.n. |